Produkt zum Begriff Tarifvertrag:
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Görg, Axel~Guth, Martin)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst , Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde 2023 Vorteile auf einen Blick: Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023 Für Nichtjuristen verständlich Praxisnah Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die Gewerkschaften forderten für die etwa 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen. Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt, soweit sie für die öffentliche Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden sind abgedruckt. Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online« Die Autoren: Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231214, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentar##, Autoren: Görg, Axel~Guth, Martin, Auflage: 23010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 500, Keyword: Personalrat, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~TVÖD - Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 187, Breite: 115, Höhe: 30, Gewicht: 600, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2250401, Vorgänger EAN: 9783766371041 9783766367563 9783766365200 9783766363558 9783766362018, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0070, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 486346
Preis: 46.00 € | Versand*: 0 € -
Kultur-Genuss-Pauschale
Nicht nur für Kunstliebhaber sondern auch für Genießer. Die Kultur & Genuss Pauschale für 4 Nächte und 5 Tage inklusive Frühstück, Abendendmenüs und einem Eintritt ins nahe gelegene Franz Marc Museum. Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung je Person, 4 x Frühstück vom Grauen-Bären-Frühstücksbuffet je Person, 3 x 3-Gang Abendmenüs im Seerestaurant je Person, 1 x 5-Gang Candle-light-dinner (Dienstags) je Person, 1 x Eintritt in das Franz-Marc-Museum je Person, 1 x kuscheliger Leihbademantel je Person, 1 x Süßes Willkommensgeschenk zur Begrüßung je Person, 1 x kostenlose Nutzung des W-LAN Internetzugangs je Person, 1 x Flasche Mineralwasser auf Ihrem Zimmer pro Zimmer, 4 x Kurtaxe während Ihres Aufenthaltes mit verschiedenen Vergünstigungen inkl. Busticket je Person
Preis: 412.00 € | Versand*: 0 € -
Kultur, Therme & Genuss im Südburgenland
Enthaltene Leistungen: 1 Übernachtung, 1 x vitales Frühstück vom Buffet, 1 x Mittags Light Lunch, 1 x Abends 5-Gang Wahlmenü, 1 x Eintritt in die Friedensburg Schlaining*, 1 x Führung & Verkostung - Pralinenmanufaktur*, inkl. 4000 m² Thermen-, Sauna- und Sinneswelt, inkl. Aktivprogramm Fitness & Bewegung (Mo bis Sa), Bitte beachten: Bett DZ Economy = 140cm!
Preis: 181.00 € | Versand*: 0 € -
Ausflug an die Mittelmosel inkl. 4-Gang-Genuss-Menü
Durchatmen, entspannen und einfach nur genießen - fernab des Alltags! Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtung im Doppelzimmer Ihrer Wahl, 2 x reichhaltiges Mosel-Frühstücksbuffet, 2 x 4-Gang-Genuss-Menü mit 3 Hauptgängen zur Wahl, 1 x Kaffee und Kuchen im Bistro, 1 x `Willkommen bei uns`- Drink bei Anreise, Inklusivleistungen:, inkl. täglich frisches Obst, inkl. Informationen über die Region und das Hotel, inkl. pers. Ansprechpartner für Ihre Wanderung, inkl. Parkplatz, inkl. WLAN
Preis: 214.00 € | Versand*: 0 €
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Welcher Tarifvertrag gilt?
Das hängt von der Branche und dem Arbeitgeber ab. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, die für verschiedene Branchen und Unternehmen gelten. Um herauszufinden, welcher Tarifvertrag für einen bestimmten Arbeitsplatz gilt, sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeber wenden.
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Wer beschließt Tarifvertrag?
Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Beide Parteien verhandeln über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Wenn sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser von den jeweiligen Gremien der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung tritt der Tarifvertrag in Kraft und gilt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztendlich sind es also die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die über die Annahme eines Tarifvertrags entscheiden.
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Was bringt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag bringt eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnhöhe und Kündigungsfristen, und schafft somit Transparenz und Sicherheit für beide Seiten. Zudem sorgt ein Tarifvertrag für gerechte Löhne und verhindert Lohndumping, da Mindestlöhne festgelegt werden. Er fördert außerdem die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Frieden in Unternehmen, da Konflikte durch klare Regelungen vermieden werden können. Darüber hinaus stärkt ein Tarifvertrag die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und ermöglicht eine kollektive Interessenvertretung.
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Was geht vor Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag geht in der Regel vor dem Arbeitsvertrag. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten branchenweit für alle Beschäftigten. Arbeitsverträge können individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, dürfen aber nicht im Widerspruch zum Tarifvertrag stehen. Falls ein Arbeitsvertrag günstigere Bedingungen als der Tarifvertrag vorsieht, gelten dennoch die Regelungen des Tarifvertrags. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die geltenden Tarifverträge kennen und einhalten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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Wann gibt es einen Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag wird in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Fragen für eine bestimmte Branche oder ein bestimmtes Unternehmen. Ein Tarifvertrag wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn die Gewerkschaften und Arbeitgeber sich auf gemeinsame Bedingungen einigen können. Oftmals werden Tarifverträge auch erneuert oder angepasst, um den sich ändernden Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht zu werden. In Deutschland sind Tarifverträge für viele Branchen verbindlich und gelten für alle Arbeitnehmer, die unter sie fallen.
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Ist 616 BGB im Arbeits -/ Tarifvertrag abbedungen?
Ist 616 BGB im Arbeits- oder Tarifvertrag explizit ausgeschlossen oder abbedungen? Diese Frage bezieht sich auf die Regelung zur Freistellung bei persönlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder der Wahrnehmung von Ehrenämtern. Es ist wichtig zu prüfen, ob im konkreten Arbeits- oder Tarifvertrag eine spezifische Regelung zu diesem Thema enthalten ist. Falls dies der Fall ist, sollte geklärt werden, ob und inwieweit die gesetzliche Regelung des § 616 BGB durch die vertraglichen Bestimmungen abgewichen wird. In vielen Fällen können Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge spezielle Regelungen enthalten, die die Anwendung von § 616 BGB einschränken oder ausschließen. Es empfiehlt sich daher, die entsprechenden Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
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Wer hat Anspruch auf einen Tarifvertrag?
Wer hat Anspruch auf einen Tarifvertrag? Tarifverträge gelten in der Regel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. Diese Gewerkschaften verhandeln im Namen ihrer Mitglieder mit den Arbeitgebern über Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Tarifverträge können branchen- oder unternehmensspezifisch sein und gelten für alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallen. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, die im Tarifvertrag festgelegten Regelungen einzuhalten, wenn sie Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag unterzeichnet hat.
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Wie erfolgt die Einstufung im Chemie-Tarifvertrag?
Im Chemie-Tarifvertrag erfolgt die Einstufung der Beschäftigten anhand von verschiedenen Kriterien wie Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeitsmerkmalen. Es gibt verschiedene Entgeltgruppen, in die die Beschäftigten je nach ihren Qualifikationen und Tätigkeiten eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber auf Grundlage der tariflichen Bestimmungen.
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