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Produkte zum Begriff Kollektivvertrag:


  • Wellness, Erholung & Entspannung
    Wellness, Erholung & Entspannung

    Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtungen im Comfort-Zimmer, 1 x Begrüßungsaperitif, 2 x reichhaltiges Frühstücksbüffet, 2 x Drei-Gänge-Spezialitätenmenü oder Büffet, Freie Benutzung des Wellnessbereichs inkl. Hallenschwimmbad mit Gegenstromanlage, Sauna, Whirlpool, Dampfbad, 2 x mit * gekennzeichnete Behandlungen aus unserem Wellness-Programm., Gegen Aufpreis jegliche Behandlung möglich., 1 Frisches Obst auf Ihrem Zimmer, Parkplätze je nach Verfügbarkeit am Haus möglich.

    Preis: 273.00 € | Versand*: 0 €
  • Kultur-Genuss-Pauschale
    Kultur-Genuss-Pauschale

    Nicht nur für Kunstliebhaber sondern auch für Genießer. Die Kultur & Genuss Pauschale für 4 Nächte und 5 Tage inklusive Frühstück, Abendendmenüs und einem Eintritt ins nahe gelegene Franz Marc Museum. Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung je Person, 4 x Frühstück vom Grauen-Bären-Frühstücksbuffet je Person, 3 x 3-Gang Abendmenüs im Seerestaurant je Person, 1 x 5-Gang Candle-light-dinner (Dienstags) je Person, 1 x Eintritt in das Franz-Marc-Museum je Person, 1 x kuscheliger Leihbademantel je Person, 1 x Süßes Willkommensgeschenk zur Begrüßung je Person, 1 x kostenlose Nutzung des W-LAN Internetzugangs je Person, 1 x Flasche Mineralwasser auf Ihrem Zimmer pro Zimmer, 4 x Kurtaxe während Ihres Aufenthaltes mit verschiedenen Vergünstigungen inkl. Busticket je Person

    Preis: 412.00 € | Versand*: 0 €
  • länger entspannen - Genuss ist Entspannung...!
    länger entspannen - Genuss ist Entspannung...!

    ... bewusstes Genießen, mit offenen Augen und Ohren die Umwelt wahrnehmen und den Alltag vergessen. Wild und urig, still und mystisch. Sie werden sicher Ihre Lieblingsplätze entdecken, wo Sie wieder auftanken können. Enthaltene Leistungen: 7 Übernachtungen , Reichhaltiges Vital-Frühstücksbuffet , Freie Nutzung der Vital-Oase mit Hallenbad, Fitnessraum, Sauna- und Ruhebereich, Leih-Badetasche mit Handtüchern und Leihbademantel für ihren Aufenthalt, Wander- und Radlkarte Nationalpark Bayerischer Wald, Regionales BÄRlieben-Packerl*, aktivCard Bayerischer Wald mit zahlreichen kostenlosen Attraktionen in der Region, gratis Stellplatz in der Tiefgarage

    Preis: 564.00 € | Versand*: 0 €
  • Kultur, Therme & Genuss im Südburgenland
    Kultur, Therme & Genuss im Südburgenland

    Enthaltene Leistungen: 1 Übernachtung, 1 x vitales Frühstück vom Buffet, 1 x Mittags Light Lunch, 1 x Abends 5-Gang Wahlmenü, 1 x Eintritt in die Friedensburg Schlaining*, 1 x Führung & Verkostung - Pralinenmanufaktur*, inkl. 4000 m² Thermen-, Sauna- und Sinneswelt, inkl. Aktivprogramm Fitness & Bewegung (Mo bis Sa), Bitte beachten: Bett DZ Economy = 140cm!

    Preis: 174.00 € | Versand*: 0 €
  • Wer macht den Kollektivvertrag?

    Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig. Der Kollektivvertrag legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen fest. Er ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche verbindlich und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Wer letztendlich den Kollektivvertrag abschließt, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.

  • Ist ein Kollektivvertrag verpflichtend?

    Ein Kollektivvertrag ist in der Regel verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Das bedeutet, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Regelungen und Bestimmungen für alle Parteien verpflichtend sind. Arbeitgeber müssen sich an die darin festgelegten Arbeitsbedingungen halten, während Arbeitnehmer Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Rechte und Leistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kollektivvertrag nur dann verpflichtend ist, wenn er für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Wirtschaftszweig gilt. Es ist ratsam, sich über die geltenden Kollektivverträge zu informieren, um sicherzustellen, dass man die entsprechenden Regelungen einhält.

  • Wer verhandelt Kollektivvertrag Österreich?

    Der Kollektivvertrag in Österreich wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Dabei vertreten die Arbeitgeberverbände die Interessen der Unternehmen und die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Beschäftigten in einer Branche zu schaffen und soziale Standards zu gewährleisten. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Kollektivvertrag einigen, der dann für alle Beschäftigten in der Branche verbindlich ist.

  • Wer ist Kollektivvertrag angehörig?

    Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe regelt. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, das an den Kollektivvertrag gebunden ist, profitieren von den darin festgelegten Regelungen, wie z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Somit sind Arbeitnehmer, die in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, automatisch dem Kollektivvertrag angehörig. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und sorgt für faire Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche.

Ähnliche Suchbegriffe für Kollektivvertrag:


  • Blue Monday - Erholung & Genuss von Sa - Mo
    Blue Monday - Erholung & Genuss von Sa - Mo

    Es gibt viele Gründe, am Montag blau zu machen, der beste Grund: das unvergleichliche Blue Monday Arrangement. Enthaltene Leistungen: 2 x 2 Übernachtungen, 2 x Schlemmerfrühstück vom vielfältigen Frühstücksbuffet, Am Samstagabend: 4-Gang-Menü nach Auswahl des Küchenchefs mit Fisch oder Fleisch, Abendessen 4-Gang Menü inkl. Aperitif & begleitenden Weinen so viel Sie mögen!, Am Sonntagabend: „Eine Reise durch die Welt der Cocktails“:Cocktailkurs, Cocktailkurs inkl. leckerem Fingerfood, Frühe Anreise am Samstag ab 12 Uhr, Late Check Out am Montag bis 14 Uhr, WLAN, Parkplätze und der Obstteller und eine Flasche Wasser auf dem Zimmer sind kostenfrei.

    Preis: 347.00 € | Versand*: 0 €
  • Champagner - das Buch. Herstellung Genuss Kultur.
    Champagner - das Buch. Herstellung Genuss Kultur.

    In der Champagne herrscht seit einiger Zeit Aufbruch-Stimmung. Die junge Generation hat begonnen, nachhaltigen Weinbau zu betreiben. Einige ihrer Vertreterinnen und Vertreter stellen auch eigenen Champagner her. Und was machen die großen Hersteller? Auch sie entwickeln ihre Portfolios entsprechend dem aktuellen Zeitgeist weiter. Peter Jauch nimmt die Leserinnen und Leser mit auf seine Reisen durch die Champagne und zu den Menschen, die täglich dafür sorgen, dass die Bubbles perfekt zu Ihnen kommen. Um seine Liebe zum Champagner zu teilen, erzählt Peter Jauch über die Geschichte des Champagners, seine Herstellung, die Kultur rundherum sowie die Menschen, die sich ihm gewidmet haben. Winzerinnen, Kellermeister, Köchinnen, Sommeliers und viele weitere internationale Expertinnen kommen zu Wort. Im Service-Teil vergleicht der Experte über 200 Produkte und schafft somit einen einzigartigen Einblick in die Welt des bekanntesten Luxusgetränks.

    Preis: 65.00 € | Versand*: 6.95 €
  • Freizeit & Erholung Am Sonnenberg
    Freizeit & Erholung Am Sonnenberg


    Preis: 123 € | Versand*: 0.00 €
  • Genuss & Kultur im Dresdner Elbtal (3 ÜN)
    Genuss & Kultur im Dresdner Elbtal (3 ÜN)

    Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung im komfortablen Zimmer je Person, 3 x reichhaltiges Frühstück vom Buffet je Person, 3 x regionales 3-Gang Abendmenü je Person, 1 x Dresden City Card** je Person, 1 x sächsischer Willkommensdrink je Person, 1 x Stadtplan für alle Highlights der Stadt pro Zimmer, 1 x Flasche Wasser bei Anreise auf dem Zimmer pro Zimmer, Kostenfreier Parkplatz (nach Verfügbarkeit) pro Zimmer, Kostenfreie Nutzung Internet / WLAN je Person, inkl. Ermäßigungen bei zahlreichen Restaurants, inkl. Ermäßigungen in Museen & Geschäften, inkl. Ermäßigungen bei Touren und Veranstaltungen

    Preis: 169.00 € | Versand*: 0 €
  • Für wen gilt kein Kollektivvertrag?

    Für selbstständige Unternehmer gilt in der Regel kein Kollektivvertrag, da sie ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter selbst festlegen. Auch leitende Angestellte, die überwiegend eigenverantwortlich arbeiten und Personalverantwortung tragen, fallen oft nicht unter einen Kollektivvertrag. Zudem können bestimmte Branchen oder Betriebe von der Kollektivvertragsregelung ausgenommen sein, wenn sie beispielsweise tarifliche Sonderregelungen haben. Praktikanten, Volontäre und geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls oft nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt. Insgesamt gibt es also verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, für die kein Kollektivvertrag gilt.

  • Wer schließt einen Kollektivvertrag ab?

    Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Diese beiden Parteien vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer bestimmten Branche oder Region. Der Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gewerkschaft sind oder nicht. Durch den Kollektivvertrag sollen faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Branche gewährleistet werden.

  • Wo wird der Kollektivvertrag veröffentlicht?

    Der Kollektivvertrag wird in der Regel von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung wird der Kollektivvertrag beim Arbeits- und Sozialministerium hinterlegt. Dort kann er von den betroffenen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern eingesehen werden. Zudem wird der Kollektivvertrag oft auf den Websites der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände veröffentlicht. Arbeitnehmer:innen können auch ihren Betriebsrat oder die Personalabteilung um Informationen zum Kollektivvertrag bitten.

  • Wie hoch ist der Kollektivvertrag?

    "Wie hoch ist der Kollektivvertrag?" ist eine Frage, die sich auf die festgelegten Mindestlöhne und -gehälter bezieht, die in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen gelten. Der Kollektivvertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Lohn- bzw. Gehaltsstrukturen. Die Höhe des Kollektivvertrags variiert je nach Branche, Region und Position innerhalb des Unternehmens. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem Kollektivvertrag informiert sind, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

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