Produkte zum Begriff Betriebsvereinbarung:
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Wellness, Erholung & Entspannung
Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtungen im Comfort-Zimmer, 1 x Begrüßungsaperitif, 2 x reichhaltiges Frühstücksbüffet, 2 x Drei-Gänge-Spezialitätenmenü oder Büffet, Freie Benutzung des Wellnessbereichs inkl. Hallenschwimmbad mit Gegenstromanlage, Sauna, Whirlpool, Dampfbad, 2 x mit * gekennzeichnete Behandlungen aus unserem Wellness-Programm., Gegen Aufpreis jegliche Behandlung möglich., 1 Frisches Obst auf Ihrem Zimmer, Parkplätze je nach Verfügbarkeit am Haus möglich.
Preis: 273.00 € | Versand*: 0 € -
Kultur-Genuss-Pauschale
Nicht nur für Kunstliebhaber sondern auch für Genießer. Die Kultur & Genuss Pauschale für 4 Nächte und 5 Tage inklusive Frühstück, Abendendmenüs und einem Eintritt ins nahe gelegene Franz Marc Museum. Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung je Person, 4 x Frühstück vom Grauen-Bären-Frühstücksbuffet je Person, 3 x 3-Gang Abendmenüs im Seerestaurant je Person, 1 x 5-Gang Candle-light-dinner (Dienstags) je Person, 1 x Eintritt in das Franz-Marc-Museum je Person, 1 x kuscheliger Leihbademantel je Person, 1 x Süßes Willkommensgeschenk zur Begrüßung je Person, 1 x kostenlose Nutzung des W-LAN Internetzugangs je Person, 1 x Flasche Mineralwasser auf Ihrem Zimmer pro Zimmer, 4 x Kurtaxe während Ihres Aufenthaltes mit verschiedenen Vergünstigungen inkl. Busticket je Person
Preis: 412.00 € | Versand*: 0 € -
länger entspannen - Genuss ist Entspannung...!
... bewusstes Genießen, mit offenen Augen und Ohren die Umwelt wahrnehmen und den Alltag vergessen. Wild und urig, still und mystisch. Sie werden sicher Ihre Lieblingsplätze entdecken, wo Sie wieder auftanken können. Enthaltene Leistungen: 7 Übernachtungen , Reichhaltiges Vital-Frühstücksbuffet , Freie Nutzung der Vital-Oase mit Hallenbad, Fitnessraum, Sauna- und Ruhebereich, Leih-Badetasche mit Handtüchern und Leihbademantel für ihren Aufenthalt, Wander- und Radlkarte Nationalpark Bayerischer Wald, Regionales BÄRlieben-Packerl*, aktivCard Bayerischer Wald mit zahlreichen kostenlosen Attraktionen in der Region, gratis Stellplatz in der Tiefgarage
Preis: 564.00 € | Versand*: 0 € -
Kultur, Therme & Genuss im Südburgenland
Enthaltene Leistungen: 1 Übernachtung, 1 x vitales Frühstück vom Buffet, 1 x Mittags Light Lunch, 1 x Abends 5-Gang Wahlmenü, 1 x Eintritt in die Friedensburg Schlaining*, 1 x Führung & Verkostung - Pralinenmanufaktur*, inkl. 4000 m² Thermen-, Sauna- und Sinneswelt, inkl. Aktivprogramm Fitness & Bewegung (Mo bis Sa), Bitte beachten: Bett DZ Economy = 140cm!
Preis: 174.00 € | Versand*: 0 €
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Wann Betriebsvereinbarung notwendig?
Eine Betriebsvereinbarung ist notwendig, wenn in einem Betrieb Regelungen getroffen werden sollen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Gesundheitsschutz oder Weiterbildungsmaßnahmen umfassen. Eine Betriebsvereinbarung ist insbesondere dann notwendig, wenn die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Betrieb konkret geregelt werden sollen und eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Zudem kann eine Betriebsvereinbarung dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten zu verbessern.
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Wer schreibt eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung wird in der Regel zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat geschlossen. Der Betriebsrat vertritt dabei die Interessen der Arbeitnehmer und verhandelt mit dem Arbeitgeber über die Inhalte der Vereinbarung. In manchen Fällen können auch Gewerkschaften an den Verhandlungen beteiligt sein. Letztendlich müssen beide Seiten der Betriebsvereinbarung zustimmen, bevor sie in Kraft tritt. Wer letztendlich die Betriebsvereinbarung verfasst, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten ab.
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Wann endet eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung endet in der Regel durch Zeitablauf, wenn die festgelegte Laufzeit abgelaufen ist. Sie kann aber auch durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung vorzeitig beendet werden. Zudem kann eine Betriebsvereinbarung durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden, die die alte Regelung aufhebt. Auch eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann dazu führen, dass eine Betriebsvereinbarung nicht mehr gültig ist. In jedem Fall sollte die Beendigung einer Betriebsvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
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Ist eine Betriebsvereinbarung Pflicht?
Ist eine Betriebsvereinbarung Pflicht? Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Allerdings kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, eine Betriebsvereinbarung zu treffen, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln und klare Strukturen im Betrieb zu schaffen. Eine Betriebsvereinbarung kann auch dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten zu verbessern. Letztendlich liegt es im Ermessen der Geschäftsführung, ob sie eine Betriebsvereinbarung abschließen möchte.
Ähnliche Suchbegriffe für Betriebsvereinbarung:
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Blue Monday - Erholung & Genuss von Sa - Mo
Es gibt viele Gründe, am Montag blau zu machen, der beste Grund: das unvergleichliche Blue Monday Arrangement. Enthaltene Leistungen: 2 x 2 Übernachtungen, 2 x Schlemmerfrühstück vom vielfältigen Frühstücksbuffet, Am Samstagabend: 4-Gang-Menü nach Auswahl des Küchenchefs mit Fisch oder Fleisch, Abendessen 4-Gang Menü inkl. Aperitif & begleitenden Weinen so viel Sie mögen!, Am Sonntagabend: „Eine Reise durch die Welt der Cocktails“:Cocktailkurs, Cocktailkurs inkl. leckerem Fingerfood, Frühe Anreise am Samstag ab 12 Uhr, Late Check Out am Montag bis 14 Uhr, WLAN, Parkplätze und der Obstteller und eine Flasche Wasser auf dem Zimmer sind kostenfrei.
Preis: 347.00 € | Versand*: 0 € -
Champagner - das Buch. Herstellung Genuss Kultur.
In der Champagne herrscht seit einiger Zeit Aufbruch-Stimmung. Die junge Generation hat begonnen, nachhaltigen Weinbau zu betreiben. Einige ihrer Vertreterinnen und Vertreter stellen auch eigenen Champagner her. Und was machen die großen Hersteller? Auch sie entwickeln ihre Portfolios entsprechend dem aktuellen Zeitgeist weiter. Peter Jauch nimmt die Leserinnen und Leser mit auf seine Reisen durch die Champagne und zu den Menschen, die täglich dafür sorgen, dass die Bubbles perfekt zu Ihnen kommen. Um seine Liebe zum Champagner zu teilen, erzählt Peter Jauch über die Geschichte des Champagners, seine Herstellung, die Kultur rundherum sowie die Menschen, die sich ihm gewidmet haben. Winzerinnen, Kellermeister, Köchinnen, Sommeliers und viele weitere internationale Expertinnen kommen zu Wort. Im Service-Teil vergleicht der Experte über 200 Produkte und schafft somit einen einzigartigen Einblick in die Welt des bekanntesten Luxusgetränks.
Preis: 65.00 € | Versand*: 6.95 € -
Freizeit & Erholung Am Sonnenberg
Preis: 123 € | Versand*: 0.00 € -
Genuss & Kultur im Dresdner Elbtal (2 ÜN)
Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtung im komfortablen Zimmer je Person, 2 x reichhaltiges Frühstück vom Buffet je Person, 2 x regionales 3-Gang Abendmenü je Person, 1 x Dresden City Card** je Person, 1 x sächsischer Willkommensdrink je Person, 1 x Stadtplan für alle Highlights der Stadt pro Zimmer, 1 x Flasche Wasser bei Anreise auf dem Zimmer pro Zimmer, Kostenfreier Parkplatz (nach Verfügbarkeit) pro Zimmer, Kostenfreie Nutzung Internet / WLAN je Person, inkl. Ermäßigungen bei zahlreichen Restaurants, inkl. Ermäßigungen in Museen & Geschäften, inkl. Ermäßigungen bei Touren und Veranstaltungen
Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
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Kann Arbeitgeber Betriebsvereinbarung erzwingen?
Kann ein Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung erzwingen? In der Regel können Arbeitgeber keine Betriebsvereinbarungen erzwingen, da diese normalerweise auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Allerdings kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen versuchen, eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig, dass alle Parteien in den Verhandlungsprozess einbezogen werden und dass die Vereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Letztendlich sollte eine Betriebsvereinbarung auf Konsens beruhen und nicht erzwungen werden.
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Was regelt die Betriebsvereinbarung?
Die Betriebsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in einem Unternehmen. Sie legt konkrete Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Lohn- und Gehaltsfragen sowie sozialen Leistungen fest. Die Betriebsvereinbarung dient dazu, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers zu klären und eine einheitliche Arbeitspraxis im Betrieb zu gewährleisten. Sie kann auch Regelungen zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers enthalten. Letztlich soll die Betriebsvereinbarung dazu beitragen, ein gutes Arbeitsklima und eine faire Arbeitsbeziehung im Unternehmen zu fördern.
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Wann gilt eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung gilt in der Regel für alle Beschäftigten eines Betriebs, für den sie abgeschlossen wurde. Sie regelt spezifische Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Um wirksam zu sein, muss eine Betriebsvereinbarung von der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat unterzeichnet werden. Zudem darf sie nicht gegen höherrangiges Recht, wie zum Beispiel Gesetze oder Tarifverträge, verstoßen. In der Regel tritt eine Betriebsvereinbarung in Kraft, sobald sie unterzeichnet wurde, es sei denn, es ist ein bestimmtes Datum für ihr Inkrafttreten festgelegt.
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Welche Aktivitäten bevorzugst du in deiner Freizeit zur Entspannung und Erholung?
In meiner Freizeit bevorzuge ich Yoga, da es mir hilft, meinen Geist zu beruhigen und meinen Körper zu entspannen. Außerdem genieße ich lange Spaziergänge in der Natur, um frische Luft zu schnappen und den Kopf freizubekommen. Abends lese ich gerne ein gutes Buch, um abzuschalten und mich zu entspannen.
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